Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Nuevotherm GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), sowie für Verträge, die über autorisierte Vertriebspartner oder Dritte im Namen der Nuevotherm GmbH abgeschlossen werden.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Die AGB sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge und gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande.
2.2. Verträge können auch durch autorisierte Vertriebspartner, Vermittler oder andere Dritte (nachfolgend „Vertriebspartner“) im Namen der Nuevotherm GmbH geschlossen werden, sofern diese zuvor vom Anbieter schriftlich autorisiert wurden.
2.3. Der Vertriebspartner handelt ausschließlich im Namen und im Auftrag der Nuevotherm GmbH Der Anbieter und der Vertriebspartner übernehmen gemeinsam die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gemäß den in diesem Vertrag geregelten Bestimmungen.
2.4. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um rechtswirksam zu sein. Vertriebspartner sind nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen oder Ergänzungen ohne Zustimmung des Anbieters vorzunehmen.
2.5. Der Anbieter haftet nicht für unbefugte Handlungen von Vertriebspartnern, die außerhalb der erteilten Autorisierung erfolgen. Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vertriebspartner bezüglich der Vertragserfüllung bleibt die Nuevotherm GmbH der Hauptansprechpartner für den Kunden und setzt sich für eine Klärung im Sinne der Vertragsbedingungen ein.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2. Die folgenden Zahlungsbedingungen gelten als Standard für alle Verträge, sofern im individuellen Angebot keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart wurden:
70 % des Gesamtpreises sind zum Montagebeginn fällig.
30 % des Gesamtpreises sind unmittelbar nach Inbetriebnahme zu zahlen.
3.3. Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen sind nur schriftlich und mit ausdrücklicher Zustimmung der Nuevotherm GmbH gültig. Solche Abweichungen können insbesondere bei:
- bestimmten geografischen Regionen, - speziellen technischen Anforderungen oder - individuellen Vereinbarungen mit Kunden
vorgenommen werden. Diese Abweichungen müssen klar im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sein, um Gültigkeit zu erlangen.
3.4. Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
3.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden gilt:
Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz p.a. werden berechnet.
Der Anbieter ist berechtigt, Arbeiten oder Lieferungen auszusetzen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen wurde.
Nach schriftlicher Mahnung kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe der bis dahin erbrachten Leistungen sowie des entgangenen Gewinns geltend machen.
3.6. Alle im Vertrag oder Angebot genannten Preise gelten nur für die ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Produkte. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die auf Wunsch des Kunden oder durch technische Notwendigkeiten erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.
4. Lieferung und Leistungserbringung
4.1. Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Unverbindliche Liefertermine gelten als Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich.
4.2. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Nuevotherm GmbH liegen, verlängern die Liefer- und Ausführungsfristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei:
- höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien),
- behördlichen Maßnahmen,
- Verzögerungen bei Logistikunternehmen oder Speditionen, auch wenn diese ordnungsgemäß beauftragt wurden,
- unvorhersehbaren Material- oder Rohstoffengpässen.
4.3. Für Verzögerungen oder Schäden, die durch Fehler von Logistikpartnern entstehen, haftet die Nuevotherm GmbHnicht, sofern diese ordnungsgemäß ausgewählt und beauftragt wurden. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Lieferung schnellstmöglich sicherzustellen oder Ersatzlieferungen zu veranlassen.
4.4. Sollten die genannten Verzögerungen eine Fortführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar machen, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen oder entstandene Kosten vom Kunden zu tragen.
4.5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lieferadresse und der Lieferort den vereinbarten Anforderungen entsprechen und zu den vereinbarten Zeiten erreichbar sind. Kosten, die durch eine fehlerhafte Adresse, fehlende Zugänglichkeit oder Annahmeverweigerung entstehen, trägt der Kunde.
4.6. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden (z. B. Adressfehler, fehlende Genehmigungen) entstehen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
5.2. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht weiterveräußern, verpfänden oder anderweitig belasten.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
6. Abnahme und Mängelrüge
6.1. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung ausdrücklich bestätigt oder spätestens 7 Kalendertage nach Inbetriebnahme keine Mängel schriftlich geltend macht.
6.2. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Leistung schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Gewährleistung durch den Anbieter:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme. Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, wobei dem Anbieter die Wahl zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zusteht.
7.2. Herstellergarantie:
Viele der gelieferten Produkte unterliegen einer separaten Herstellergarantie, deren Bedingungen und Laufzeit vom jeweiligen Hersteller festgelegt werden. Diese Herstellergarantie stellt eine zusätzliche Leistung des Herstellers dar und begründet keine eigenen Ansprüche gegenüber der Nuevotherm GmbH.
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller, übernimmt jedoch keine Haftung für die Erfüllung dieser Ansprüche.
Die genauen Bedingungen der Herstellergarantie sind in den jeweiligen Garantieunterlagen des Herstellers geregelt, die dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
7.3. Erforderliche Service- und Wartungsverträge:
Für bestimmte Endgeräte und Anlagen ist der Nachweis über die regelmäßige Wartung gemäß den Herstellervorgaben erforderlich, um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend machen zu können.
Der Kunde ist verpflichtet, Service- und Wartungsintervalle gemäß den Vorgaben des Herstellers einzuhalten und dies durch entsprechende Nachweise (z. B. Wartungsprotokolle) zu dokumentieren.
Werden diese Wartungsarbeiten nicht nachweislich durchgeführt oder in einer nicht autorisierten Weise vorgenommen, kann die Gewährleistung des Anbieters sowie etwaige Garantieansprüche des Herstellers erlischen. Bitte prüfen Sie dies vorab.
Auf Wunsch kann der Kunde mit der Nuevotherm GmbH einen Servicevertrag abschließen, der die regelmäßige Wartung und Pflege der gelieferten Produkte sicherstellt.
7.4. Ausschluss der Gewährleistung:
Die Gewährleistung des Anbieters erlischt, wenn:
der Kunde die gelieferten Produkte unsachgemäß verwendet, verändert oder durch Dritte reparieren lässt,
der Kunde Wartungs- oder Pflegeanweisungen nicht einhält,
äußere Einflüsse, wie z. B. Naturkatastrophen, Schäden an den Produkten verursachen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.
7.5. Haftungsbeschränkung:
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
8. Zusatzkosten, unvorhergesehene Arbeiten und Festpreisgarantie
8.1. Unvorhergesehene Zusatzarbeiten:
Sollten während der Leistungserbringung unvorhersehbare Arbeiten erforderlich werden, die im ursprünglichen Angebot nicht berücksichtigt sind, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Die Durchführung solcher Arbeiten erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
8.2. Festpreisgarantie und bauliche Gegebenheiten:
Sofern im Vertrag oder Angebot eine Festpreisgarantie für den Kunden ausgesprochen wurde, bezieht sich diese ausschließlich auf die im Angebot spezifizierten Leistungen und die darin genannten Voraussetzungen. Sollte sich jedoch nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die technische Umsetzung des unterzeichneten Angebots aufgrund baulicher oder sonstiger Gegebenheiten am Einsatzort nicht wie geplant möglich ist, behält sich der Anbieter das Recht vor, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.
In solchen Fällen:
a) Wird der Kunde unverzüglich schriftlich über die Änderungen und die damit verbundenen Mehrkosten informiert.
b) Die Durchführung der Anpassungen und Mehrleistungen erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung des Kunden.
8.3. Bauliche und technische Prüfungspflichten:
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vor Vertragsabschluss vollständig und korrekt über alle baulichen und technischen Gegebenheiten am Einsatzort zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Zugänglichkeit, den Zustand der baulichen Anlagen sowie sonstige relevante Umstände, die die Durchführung der Arbeiten beeinflussen könnten. Sollten diese Angaben unvollständig oder fehlerhaft sein, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
8.4. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen:
Alle im Vertrag oder Angebot genannten Preise gelten ausschließlich für die ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Produkte. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen, die auf Wunsch des Kunden oder aufgrund technischer Notwendigkeiten erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.
8.5. Dokumentation von Zusatzarbeiten:
Alle zusätzlichen Arbeiten oder geänderten Leistungen werden schriftlich dokumentiert und dem Kunden zur Freigabe vorgelegt. Die Mehrkosten sind vor Beginn der Arbeiten vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
9. Rücktrittsrecht und Vertragsbeendigung
9.1. Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt.
- der Kunde in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht zahlt.
9.2. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Anbieter hat der Kunde alle bis dahin entstandenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
10. Datenschutz
10.1. Der Anbieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters geregelt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
12. Allgemeiner Hinweis 12.1. Die Nuevotherm GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bestehende Verträge gilt die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.
12.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung aller bau- und förderrechtlichen Vorgaben verantwortlich ist.
Nuevotherm GmbH Neue Straße 65, 32609 Hüllhorst

Sitz der Gesellschaft: Hüllhorst
Registernummer: 19627
Registergericht: Bad Oeynhausen,
Steuernummer: 331/5725/3113

Geschäftsführer: M. Kirchhoff
Steuer ID: DE323783026
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